Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

Unser Unternehmen „Climastore“ ist eine registrierte Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Hauptsitz in Österreich/Wien. Lieferungen einschließlich Beratungen und sonstige Nebenleistungen erfolgen ausschließlich aufgrund unserer Liefer- und Geschäftsbedingungen, die Vertragsbestandteil und daher auch für unseren Vertragspartner verbindlich sind. Etwaige Einkaufs- und Geschäftsbedingungen des Käufers sind nicht Vertragsbestandteil und werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die Geschäftsbeziehung ausgeschlossen. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte mit demselben Auftraggeber, ohne dass diese nochmals zugesandt werden müssen, und zwar auch dann, wenn wir im Einzelfall nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen haben. Unsere Angebote sind freibleibend. Zwischenverkauf vorbehalten. Ein Kaufvertrag kommt zustande, wenn der Verkäufer die Bestellung des Käufers entweder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung annimmt und bestätigt oder die bestellten Vertragsgegenstände ausliefert.

Preise

Die Preise gelten ab Lager Wien, mit Verpackung, in Euro, soweit nichts anderes vereinbart ist, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, jedoch ausschließlich aller Aufwendungen ab unserem Lager Wien sowie Kosten der Projektierung und Beratung. Die von uns angegebenen Preise basieren auf der Kostenlage zum Zeitpunkt unserer Auftragsbestätigung und gelten vereinbarungsgemäß als Grundlage des jeweiligen Geschäftes. Sollten bis zum Liefertag Kostenänderungen eintreten, so berechtigen uns diese zu einer angemessenen Preisanpassung an die geänderten Verhältnisse. Kann die vereinbarte Zahlungsweise oder der vereinbarte Zahlungsweg nicht eingehalten werden, ist der Käufer verpflichtet, uns davon unverzüglich in schriftlicher Form E-Mail, Telefax oder eingeschriebenen Brief in Kenntnis zu setzen. Des Weiteren ist der Käufer verpflichtet uns Vorschläge für eine rasche Zahlungsabwicklung vorzulegen.

Lieferung

Die Lieferung der bestellten Ware erfolgt nur nach Akzeptierung unserer Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen und Erhalt der schriftlichen Bestellung. Es gelten die in unseren Auftragsbestätigungen angeführten Lieferverbindungen. Der Käufer ist verpflichtet, die Lieferung zum vereinbarten Termin anzunehmen. Sämtliche Versandspesen, Verpackungskosten sowie angemessene Lagerkosten, die aufgrund einer unberechtigten Rücksendung mängelfreier Ware entstehen, sind vom Käufer zu tragen. Bei Lieferverzug ist der Besteller nicht berechtigt, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

Lieferpflicht und Lieferfrist

Für den Umfang der Lieferpflicht ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Alle Aufträge gelten erst dann als akzeptieret, wenn sie von uns schriftlich, per Fax oder per E-Mail bestätigt wurden. Nachträgliche Abänderungen des Vertrags bedürfen ebenfalls unserer schriftlichen Bestätigung. Bedingungen, die unseren Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen widersprechen, werden von uns nur anerkannt, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich bestätigt haben. Eine nach Abschluss des Vertrages eingetretene Verschlechterung in den Verhältnissen des Käufers berechtigt uns zum jederzeitigen Rücktritt vom Vertrag und entbindet uns von der Lieferpflicht. Die im Angebot genannten Lieferfristen sind unverbindlich. Lieferfristen sind dann rechtsverbindlich vereinbart, wenn sie schriftlich in der Auftragsbestätigung festgehalten sind. Verzögert sich die Lieferung aufgrund höherer Gewalt oder durch Eintritt von unvorhersehbaren oder vom Parteiwillen unabhängigen Umständen aller Art (z.B. Naturkatastrophen, behördliche Eingriffe und Verbote, Transportschäden), die sich auf den Betrieb des Auftragnehmers oder den der Zulieferanten auswirken, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Das Eintreten derartiger Hindernisse berechtigt uns, nach unserer Wahl die Lieferungen um den Zeitraum der Behinderung zu verschieben oder vom Kaufvertrag wegen Unmöglichkeit zurück zu treten.

Beanstandungen und Rücksendungen

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und etwaige Mängel und Abweichungen sofort nach Feststellung, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von 3 Werkstagen schriftlich zu rügen; anderenfalls verliert er das Recht, die Mängel oder Abweichungen geltend zu machen. Bei einer nicht rechtzeitigen Mitteilung von Beanstandungen oder Mängelrügen gilt die Lieferung als genehmigt. Die Retournierung von bestellter Ware ist nur in Ausnahmenfällen und nach schriftlicher Zusage des Verkäufers. Die Ware wird nur original verpackt retour genommen.

Storno

Ein bereits bestätigter Auftrag kann nur mit Zustimmung und Rücksprache mit der Fa. CS storniert werden. Eine Rücktritt bzw. eine Stornierung vom abgeschlossenen Vertrag für Gegenstände/Anlagen, die für den Käufer bereits produziert oder eigens bestellt wurden, ist nicht möglich.

Zahlung

Zahlungen sind, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart, ausschließlich an die auf den Rechnungen angeführte Adresse/Zahlstelle zu leisten. Es gelten die in unseren Auftragsbestätigungen angeführten Zahlungsbedingungenen. Zahlungen sind nach Rechnungslegung, innerhalb der angegebenen Zahlungsfristen, zu begleichen. Sofern wir dem Käufer in unserer Auftragsbestätigung nichts anderes bestätigt haben, sind unsere Rechnungen binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu bezahlen. Abzug von Skonto bedarf gesonderter schriftlicher Vereinbarung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Lieferungen (Teillieferung), Bemängelungen zurückzuhalten. Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungstermine werden dem Auftragsnehmer Mahnspesen in Höhe von Euro 40.–/Mahnung und Verzugszinsen in Höhe von 9.08 % ab der 2 Mahnung verrechnet. Im Falle von Zahlungsverzug, Scheck- oder Wechselprotest, sonstiger wesentlicher Vermögensverschlechterung und bei Verletzung der Vertragspflichten durch den Käufer, berechtigt uns zum Rücktritt von nicht ausgeführten Lieferverpflichtungen und zu einseitigen Änderung der Zahlungskonditionen (Vorauskassa) für sämtliche Geschäftsfälle.

Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Vollständigkeit des Materials, einwandfreie Beschaffenheit und die Funktionsfähigkeit der Geräte. Die Voraussetzung für Gewährleistung ist

• eine ordnungsmäßige Installation laut Herstellerangeben,
• die Inbetriebnahme durch eine konzessionierte Fachfirma und
• die jährliche Durchführung der Wartung.

Für die Erzeugnisse unserer Hersteller, die von uns geliefert werden, haften wir nur soweit, als auch diese uns gegenüber einzutreten haben. Einzelne Bauteile sowie für die Anlagen unterliegen den jeweiligen Garantiezusagen der Hersteller. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Käufer den Kaufgegenstand verändert, beschädigt oder zerstört, oder wenn eigenmächtige Änderungen vorgenommen werden. Wir leisten auch keinen Ersatz für Mängelbehebungen durch Dritte, welche vom Kunden veranlasst wurden. Die Gewährleistung ist für folgende Mängel ausgeschlossen:

• fehlerhafte Aufstellung oder Installation
• Strom- und Spannungsschwankungen
• Bestimmungswidrige Nutzung sowie unsachgemäße Bedienung oder Beanspruchung
• Nichtbeachten der Pflege- und Reinigungsarbeiten gemäß der Gebrauchsanweisung
• Überbeanspruchung
• Naturkatastrophen

Eigenvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach angemessener Fristsetzung, den Liefergegenstand zurückzunehmen. In der Zurücknahme des Liefergegenstandes durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für die angefallen Kosten. Der Kunde ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Bruttorechnungsbetrags ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einbeziehung dieser Forderung ist der Kunde nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzubeziehen, bleibt davon unberührt, solange der Kunde seine Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, dann können wir verlangen, dass uns der Käufer die abgetretene Forderung und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushängt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung bekannt macht.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für die Zahlung des Kaufpreises sowie für die sonstigen Leistungen des Käufers ist stets der Sitz des Verkäufers, Wien. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, auch für Wechsel- und Scheckprozesse, ist ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwerts das Handelsgericht Wien. Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragsparteien gilt ausschließlich österreichisches Recht.